UNSERE AGB

1. ABSCHLUSS DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES

1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt), den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande.

1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. RESERVIERUNGEN

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den BHB. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.

3. PREISE / LEISTUNGEN

3.1. Die in dem Beherbergungsvertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten (MWSt und Endreinigung) ein, soweit nichts anders angegeben. Sie gelten pro Wohneinheit.

3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

4. BEZAHLUNG

4.1. Der BHB kann nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.

4.2. Die gesamte Restzahlung, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tag der Abreise an den BHB zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5. RÜCKTRITT

5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises bestehen. Der BHB hat eine anderweitige Vermietung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anzurechnen.

5.2. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen.

5.4. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

6. PFLICHTEN DES GASTES

6.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

6.2. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

6.3. Die Wohnung darf nicht von mehr Personen bewohnt werden, als in der Buchungsbestätigung vereinbart

7. HAFTUNG DES BHB

7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. REKLAMATIONEN

Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast umgehend an den BHB wenden. Der BHB haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, so hat der Gast dies dem BHB unverzüglich anzuzeigen, um dem BHB eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

9. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

9.1. Es gilt deutsches Recht

9.2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB

9.3. Für Klagen des BHB gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des
Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.